In der letzten Woche hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zum Beschäftigtendatenschutz beschlossen. Demzufolge sollen sich Beschäftigte zukünftig erst dann an die Datenschutzbehörden wenden dürfen, wenn Sie zuvor eine Beschwerde bei ihrem Arbeitgeber erhoben haben. Nach Meinung des Whistleblower-Netzwerk e.V. verstößt die geplante Regelung gegen europäisches Datenschutzrecht.
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