Geplantes Beschäftigtendatenschutzgesetz verstößt gegen EU-Recht

2. September 2010

In der letzten Woche hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zum Beschäftigtendatenschutz beschlossen. Demzufolge sollen sich Beschäftigte zukünftig erst dann an die Datenschutzbehörden wenden dürfen, wenn Sie zuvor eine Beschwerde bei ihrem Arbeitgeber erhoben haben. Nach Meinung des Whistleblower-Netzwerk e.V. verstößt die geplante Regelung gegen europäisches Datenschutzrecht.

Guido Strack, Vorsitzender des Netzwerks und früher selbst Jurist in Diensten der EU-Kommission führt hierzu aus: “Nach Artikel 28 Absatz 4 der EU-Datenschutzrichtlinie 95/46 steht jedermann, das Recht zu, sich bei Verdacht auf Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen direkt an unabhängige Kontrollbehörden zu wenden. Das EU-Recht sieht hier keinerlei Einschränkungen vor. Es will so ein möglichst hohes Schutz- und Kontrollniveau sicherstellen. Dies hat der Europäische Gerichtshof erst vor kurzem betont, als Deutschland hinsichtlich fehlender Unabhängigkeit der Landesdatenschutzbeauftragen wegen einer Vertragsverletzung verurteilt wurde. Demgegenüber sieht § 32l Absatz 4 des Entwurfs der Bundesregierung zum Beschäftigtendatenschutz vor, dass ein betroffener Beschäftigter zunächst immer eine Beschwerde bei seinem Arbeitgeber einreichen muss. Dies ist mit EU-Recht nicht vereinbar, denn es bewirkt eine massive Abschwächung des Datenschutz- und Kontrollniveaus.”

Nach Einschätzung des Whistleblower Netzwerk e.V. kann es durchaus Situationen geben, in denen es für Beschäftigte sinnvoll ist, sich zunächst an den Arbeitgeber zu wenden. Ob sie diesen Weg wählen, muss ihnen jedoch freigestellt bleiben. Würde der Vorschlag der Bundesregierung Gesetz, so hätte auch der bewusst gegen den Datenschutz verstoßende Arbeitgeber immer Gelegenheit eigene Verstöße zu verstuschen noch bevor die Datenschutzbehörden davon Kenntnis erlangen. Beschäftigte wären gezwungen sich immer an diejenigen zu wenden, die ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt haben. Dies wird viele von vornherein abschrecken überhaupt aktiv zu werden. Die Datenschutzbehörden würden in vielen Fällen gar nicht mehr mitbekommen was so alles in den Betrieben passiert. Letztlich könnte einem Beschäftigten sogar gekündigt werden, wenn er sich direkt an den zuständigen Datenschutzbeauftragten wendet, und zwar selbst dann, wenn tatsächlich ein Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen seitens des Arbeitgebers vorliegt.

Strack äußerte auch erhebliche Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit der geplanten Regelung mit dem Grundgesetz: “Eine Beschwerde an einen Datenschutzbeauftragten ist, wenn sie namentlich und schriftlich erfolgt, zugleich auch eine Petition im Sinne des Artikels 17 des Grundgesetzes. Vor dem Hintergrund des Gewaltmonopols des Staates ist es außerdem auch rechtsstaatlich äußerst bedenklich, wenn Beschäftigten durch diesen Gesetzesentwurf das Recht genommen werden soll, sich unmittelbar an zuständige Behörden zu wenden, wenn sie in ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt werden.”

Außerdem ist das Jedermannsrecht auf unmittelbare Anrufung der Datenschutzbehörden derzeit auch in vielen Landesdatenschutzgesetzen explizit vorgesehen. Käme es zur jetzt vorgeschlagenen Neuregelung auf Bundesebene würden diese Regelungen verdrängt und die Rechtsstellung der Beschäftigten deutlich verschlechtert. Whistleblower-Netzwerk e.V. fordert daher alle Bundestagsfraktionen auf, im jetzt anstehenden Gesetzgebungsverfahren, die Vorgaben von EU-Recht und Grundgesetz zu beachten und effektive Beschwerdemöglichkeiten für die Beschäftigten beizubehalten bzw. auszubauen. Beschäftigte müssen ein Wahlrecht zwischen internen Beschwerden und Beschwerden an wirklich unabhängige und hinreichend ausgestattete Kontrollbehörden haben. Sie müssen darüber hinaus vor jeglicher Form von Repressalien durch Kollegen, Vorgesetzte oder Arbeitgeber effektiv geschützt werden, weshalb derartige Repressalien – anders als bisher vorgesehen – auch im Gesetz explizit verboten und mit Bußgeld bewehrt werden sollten. Darüber hinaus sollte auch die Möglichkeit anonymer Beschwerden und ein Benachteiligungsverbot bei sachlich unzutreffenden aber auf gutem Glauben basierenden Beschwerden explizit ins Gesetz aufgenommen werden.

Die rechtlichen und tatsächlichen Bedenken des Whistleblower-Netzwerk e.V. werden vom Landesdatenschutzbeautragten Schleswig-Holstein, Dr. Thilo Weichert geteilt: “Die geplante Regelung mag gut gemeint sein: Bevor fremde Pferde scheu gemacht werden, sollte erst der Gutsbesitzer im eigenen Stall Ordnung schaffen. Unsere praktischen Erfahrungen zeigen jedoch, dass wir es oft mit komplexen Konfliktlagen in Arbeitsverhältnissen zu tun haben, die es geradezu verbieten, dass sich ein Beschwerdeführer vor einer Petition an den Verursacher des Datenschutzverstoßes wendet. Statt der kritisierten Regelung benötigen wir in dem Gesetz eine Whistleblower-Regelung, die sicherstellt, dass Beschwerden keine Nachteile für die Betroffenen zur Folge haben.”

Für den Fall dass der jetzige Entwurf unverändert Gesetz werden sollte, will Whistleblower-Netzwerk e.V. sich mit der Bitte an die EU-Kommmission wenden, ein erneutes Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Darüber hinaus soll dann auch die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde genauer geprüft werden.

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Aufruf zur Großdemonstration “Freiheit statt Angst” 2010 in Berlin

1. September 2010

Ein breites Bündnis – darunter auch Whistleblower-Netzwerk e.V. – ruft dazu auf, für Bürgerrechte, Datenschutz und ein freies Internet auf die Straße zu gehen. Die Demonstration “Freiheit statt Angst” findet am Samstag, den 11.09.2010 statt, im Rahmen des internationalen Aktionstages “Freedom not Fear”.

In den letzten Monaten hat sich etwas getan. Der Erfolg der Massenverfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland setzte ein deutliches Zeichen für die Freiheit und verringerte die Gefahren der Aufdeckung der Anonymität von Whistleblowern. Die nächste Klage zehntausender gegen ELENA wurde eingereicht. Das ist ein Anfang. Es bleibt noch sehr viel zu tun.

Daten kennen keine nationalen Grenzen. Deswegen muss vor allem international etwas geschehen. Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung muss nun auf europäischer Ebene gekippt werden, um eine Neuauflage oder Wiedereinführung hierzulande zu verhindern. Die Internetsperren konnten in Deutschland zwar vorerst verhindert werden. Doch stieß die EU-Kommissarin Cecilia Malmström die Debatte auf europäischer Ebene erneut an.

Vertrauliche Daten werden nicht nur im Namen der Bundesrepublik, sondern auch im Namen der Europäischen Union gesammelt. Im Aktionsplan zum sogenannten “Stockholmer Programm” ist der massive Ausbau europäischer Sicherheitsarchitekturen, die Aufrüstung an den Außengrenzen Europas und eine äußerst bedenkliche Zusammenführung von EU-Datenbanken vorgesehen. Damit wird nicht nur das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gefährdet. Auch die Menschenrechte von Migrantinnen und Migranten werden dadurch beschnitten. Diese zweifelhafte Sicherheitsdoktrin lehnen wir ab und setzen uns stattdessen für ein freies und lebenswertes Europa ein.

Bürgerrechte werden weiter abgebaut. Vor allem die zunehmende Vermischung der Kompetenzen von Polizei, Geheimdiensten und Militär sowie die Auslagerung hoheitlich staatlicher Gewalt an private Unternehmen bauen Rechte der Bürger ab.

Die Überwachung nimmt zu. Am Arbeitsplatz, in Bildungsinstitutionen und im Privaten werden wir zunehmend beobachtet. Auch staatliche stellen registrieren, überwachen und kontrollieren uns bei immer mehr Gelegenheiten. Die informationelle Selbstbestimmung schrumpft von Tag zu Tag. Egal was wir tun, mit wem wir sprechen oder telefonieren, wo wir uns bewegen, mit wem wir befreundet sind, wofür wir uns interessieren – der “große Bruder” Staat und die “kleinen Brüder und Schwestern” aus der Wirtschaft wissen es immer genauer. Dieser Abbau der Privatsphäre gefährdet unsere demokratische Gesellschaft. Menschen, die sich ständig beobachtet und überwacht fühlen, können sich nicht unbefangen und mutig für ihre Rechte einsetzen und unterlassen Whistleblowing dort wo Alarm schlagen nötig wäre. Weder in Deutschland noch weltweit.

Wir wollen eine freie und offene Gesellschaft. Diese kann nur durch die Gewährleistung von Privatsphäre, vertraulicher Kommunikation und einem zensurfreien Zugang zu Informationen bestehen. Privatsphäre ist ein wichtiger Teil unserer menschlichen Würde – und zwar in allen Lebensbereichen. Deshalb rufen wir dazu auf, sich an der Großdemonstration am 11. September 2010 in Berlin zu beteiligen.

Treffpunkt für die diesjährige Demonstration “Freiheit statt Angst 2010″ ist am Samstag, 11. September, 13.00 Uhr der Potsdamer Platz.

Gleichzeitig rufen wir weltweit alle Menschen dazu auf, sich am internationalen Aktionstag “Freedom not Fear” zu beteiligen.

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Veranstaltungstipp: Whistleblower-Treffen in Berlin

31. August 2010

Die Regionalgruppe Berlin/Brandenburg des Whistleblower-Netzwerk trifft sich am Donnerstag den 2. September ab 18.00 Uhr im Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin. Whistleblower und interessierte Gäste sind herzlich willkommen.

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Mitarbeiterin wegen Einschaltung des Bafa gekündigt

31. August 2010

Im Blog des Dresdner Rechtsanwalts Jens Hänsch ist eine interessante Meldung aus der Realität von Whistleblowerinnen in Deutschland 2010 zu lesen.

Die Mitarbeiterin eines Franchise-Unternehmens hatte dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Infomationen über Handlungen ihres Chefs zugeleitet, die sie für illegal hielt. Der Chef bekam davon Wind, erlangte Akteneinsicht und erfuhr so den Namen der Mitarbeiterin, woraufhin diese nunmehr ihre Kündigung in Händen hält.

Interessant ist aber auch die Reaktion des Anwalts. In seinem Blog heißt es: “Arbeitsrechtsstreitigkeiten sind öffentlich, § 52 ArbGG. Ich werde es der Mandantin nicht verwehren können, sämtliche abtrünnigen Franchisenehmer zum Termin mitzubringen.”

Falls wir den genauen Gerichtstermin erfahren, werden wir ihn gerne veröffentlichen. Dann kann sich jeder selbst ein Bild machen, wie in Deutschland mit Whistleblowern umgegangen wird.

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Veranstaltungstipp: Kölner Salon zu Zivilcourage am Arbeitsplatz

25. August 2010

Am Donnerstag den 2. September ab 19:30 Uhr widmet sich der Kölner Salon, ein regelmäßig stattfindender Gesprächskreis der Eheleute Gerda Reiff und Stephan Schmitz, die auch eine Unternehmensberatung mit Schwerpunkt Wirtschaftsethik betreiben, dem Thema Whistleblowing. Weitere Infos gibt es auf der entsprechenden Webseite, wo auch die nötige kostenlose Anmeldung online möglich ist.

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